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E-Scooter: Das sind die geltenden Regeln

Rechte und Pflichten im Straßenverkehr

2019 traten neue Bestimmungen in Kraft, die E-Scooter-Fahrer mit Radfahrern gleichstellen. Wir erklären die wichtigsten Punkte der aktuellen Regeln laut Straßenverkehrsordnung.

  Lesedauer: 3 Minuten

Scooter werden in der Straßenverkehrsordnung den Fahrrädern gleichgestellt.
Foto: bortnikau/iStock

Wie Fahrräder

Der rechtliche Status von E-Scootern war lange Zeit unklar. Mit 1. Juni 2019 hatte dies aber ein Ende. Die elektronischen Fortbewegungsmittel wurden Fahrrädern rechtlich gleichgestellt. Das bedeutet, dass Sie mit dem E-Scooter die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten haben, wie mit dem Fahrrad. Gehsteige, Gehwege und Schutzwege (Zebrastreifen) sind damit für die Tretroller tabu. Ebenfalls verboten ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage und es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille.

Mit 1. Oktober 2022 treten weitere Regelungen in Kraft, die für alle Fahrradfahrer, E-Biker und E-Scooter-Fahrer relevant sind.

E-Scooter benötigen die richtige Ausstattung, um auf der Straße fahren zu dürfen.
Foto: KyrylGorlov/iStock

Korrekte Ausstattung

Der neue rechtliche Rahmen umfasst auch die Ausstattung des Geräts. Wirksame Bremsen und Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien sind Pflicht. Wer in der Nacht bzw. bei Dunkelheit unterwegs ist, muss auch dafür sorgen, dass funktionierende Vorder- und Rücklichter am E-Scooter angebracht sind.

Neue Rechte und Pflichten für E-Scooter-Fahrer.
Foto: Nicola Ilic/iStock

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