Unterwegs

Ninebot: Elektrischer Fahrspaß für Groß und Klein

Outdoor-Vergnügen mit Elektrofahrzeugen

Man kann sich im Stau ärgern, im Bus schwitzen - oder man schnappt seinen Ninebot und schwingt sich lässig im aufrechten Stand durch den Verkehr.

Ninebots sehen gut aus und machen Spaß.
Foto. Ninebot

Die Ein-Mann-Transporter haben seit der Einführung des Segway zu Beginn der 2000er-Jahre einen regelrechten Siegeszug hingelegt. Anfangs noch belächelt, erweisen sich die wendigen Flitzer im Alltag heute als spaßbringende Alternative zu Rollern und Scootern.

Inzwischen haben die elektrisch betriebenen Fahrzeuge ihr biederes Image als bequemes Transportmittel für Faule abgelegt und sind zu Funsport-Geräten avanciert. Besonders das Ninebot One P eignet sich für spektakuläre Tricks und Figuren und ist mittlerweile ein stylisches Accessoire für bewegungsfreudige Jugendliche.

Voller Körpereinsatz

Am Anfang mag die Handhabung des Ninebot eine ungewöhnliche und wackelige Angelegenheit sein. Wenn man allerdings einmal den Dreh mit Neigen und Bewegen des Körpers zur Steuerung der Räder heraußen hat, fühlt sich der Ninebot wie eine Verlängerung der eigenen Beine an, und die Bedienung wird zunehmen intuitiv. Dann stehen in Stadt und Land fast alle Möglichkeiten offen. Vorausgesetzt, man hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen.

Ab auf die Straße

Der Ninebot Mini Street 320 mit Straßenpaket darf ganz legal auch auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Dafür notwendig ist eine Lenkstange, Beleuchtung vorne und hinten am Fahrzeug, Reflektoren vorne, hinten und seitlich am Fahrzeug sowie eine Klingel oder Hupe.

Der Ninebot mit Straßenausstattung.
Foto: Ninebot

Versichert sind die Fahrzeuge in der Regel durch die Haushaltsversicherung, zur Absicherung sollte bei Verwendung im öffentlichen Verkehr aber Rücksprache mit der Versicherung gehalten werden.

Ansonsten gelten für den Gebrauch auf der Straße dieselben Regeln wie für Fahrräder. Das heißt, Kinder unter 12 Jahren müssen einen Helm tragen. Empfohlen wird das Tragen eines Helms aber für alle Fahrer. Auf die Straße dürfen Personen ab 12 Jahren bzw. ab zehn Jahren, sofern sie erfolgreich eine Radfahrprüfung absolviert haben.

Vor dem Gesetz gilt der Ninebot als Fahrrad.
Foto: Ninebot

Da Ninebots vom Gesetz her wie Fahrräder behandelt werden, muss der Radweg verwendet werden (falls vorhanden), wenn das Fahrzeug nicht breiter als 80 Zentimeter ist. Ist kein Radweg vorhanden oder wird die Höchstbreite überschritten muss die Fahrbahn verwendet werden. Der Gehsteig ist absolut tabu, seine Benutzung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Bitte nicht: Telefonieren, SMS schreiben oder mit mehr als 0,8 Promille fahren.

Gute Reichweite, gutes Tempo

Auf nicht öffentlichem Privatgelände können Ninebots auch ohne Straßenzulassung gefahren werden, etwa der Ninebot E+. Zum Glück lässt sich auch dieses Modell mit einem Straßenpaket nachrüsten.

Auf privaten Wegen oder Plätzen darf man mit jedem Ninebot fahren.
Foto: Ninebot

Mit einer Reichweite von 30 Kilometern geht sich da schon eine nette Spazierfahrt durch den Wald aus. Mit 2.700 Watt Leistung schafft der E+ auch Steigungen mit Leichtigkeit – bei einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

Mit der Ninebot App behält man die Funktionen des Ninebot übrigens immer im Blick. Die App informiert nicht nur über Geschwindigkeit, Zeit, Ladestand und zurückgelegte Strecke.

Mit der App können viele Funktionen gesteuert werden.
Foto: Ninebot

Es lassen sich außerdem diverse Einstellungen am Gerät vornehmen, und man kann sich mit anderen Ninebot-Fahrern in puncto Fitness und Aktivität messen.

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