Smart Home

Videoüberwachung: Kameras für mehr Sicherheit

8 Punkte, die man vor dem Kauf beachten sollte

Überwachungskamera ist nicht gleich Überwachungskamera – die Unterschiede sind riesig, nicht nur preislich. Wir haben wichtige Fragen zusammengestellt, die man in puncto Videoüberwachung vor dem Kauf in die Überlegungen einbeziehen sollte.

  Lesedauer: 6 Minuten

Videoüberwachung spendet auf jeden Fall mehr Sicherheit.
Foto: ronstik/Shutterstock

1. Lässt sich die Kamera gut bedienen?

Bitte unbedingt jede Kamera, die in der engeren Auswahl landet, vor dem Kauf testen! Damit ist nicht nur die Bildqualität gemeint, weshalb man ruhig Testaufnahmen machen sollte. Sondern vor allem ist auch der Bedienkomfort wichtig. Pflicht ist eigentlich die Übertragung des Live-Bildes auf das Smartphone, für das im Grunde alle Hersteller eine eigene App anbieten. Diese App sollte intuitiv bedienbar sein, damit man im Alarmfall nicht lange nach bestimmten Funktionen suchen muss. Vor allem sollten sich Zusatzfunktionen aus der Ferne schalten lassen. Das ist natürlich abhängig von einer zuverlässigen Mobilfunkverbindung zwischen Smartphone und Kamera.

Videoüberwachung speichern

Soll das Live-Bild aufgezeichnet werden, werden längere Aufnahmen, auch über einen größeren Zeitraum hinweg, meist über eine Hersteller-Cloud abgewickelt. Sie werden also auf einem externen Server gespeichert, was Zusatzkosten bedeuten kann. Die Faustregel ist, dass es umso teurer wird, je umfangreicher der Aufnahme-Service ist. In den meisten Fällen reicht aber der kostenlose Basis-Service.

Sicherheitskameras halten auf jeden Fall Einbrecher fest.
Foto: Sophon Nawit/shutterstock

2. Wie erkennt die Kamera Bewegungen und Objekte?

Die beste Kamera ist jene, die mit feinfühligen Bewegungssensoren auch auf entfernte Objekte reagiert. Das heißt, dass auch bei Objekten, die in mehreren Metern Entfernung auftauchen, selbsttätig ein Alarm an ein Smartphone gesendet wird. Bei vielen Kameras kann die Sensibilität eingestellt werden. Denn in den meisten Fällen sind es ja eben keine Einbrecher, die ins Blickfeld der Kamera geraten, sondern etwa eine Katze oder sich bewegende Äste bei starkem Wind. Thermische Sensoren schließen Bäume schon mal aus. Praktisch sind Alarmzonen, auf die die Kamera gezielt reagieren soll, beispielsweise nur direkt am Garagentor, ohne auch die Einfahrt zu überwachen. Und trotzdem wird der gesamte Bereich gefilmt. Im Trend liegen intelligente Erkennungssysteme, die keinen Fehlalarm auslösen, wenn ein Hund durchs Bild läuft oder der Vorhang einen Schatten wirft.

3. Gibt es Funktionen, um Einbrecher zu verjagen?

Hat die Kamera aufgrund der Bewegungserkennung Alarm geschlagen und ist man als Hausbesitzer informiert, gibt es bei guten Systemen einige Möglichkeiten: Entweder löst man über das Smartphone ein extrem lautes Alarmsignal oder (an der Kamera selbst oder über verknüpfte Beleuchtung im Smart Home) ein starkes Flutlicht aus, oder man spricht den Eindringling gezielt an – über sogenanntes Zwei-Wege-Audio. Dadurch hört man auch alles, was im Raum oder Garten etc. vor sich geht, und genauso erkennt auch die Kamera ungewöhnliches nicht nur optisch, sondern auch akustisch. Selbstverständlich lässt sich auch eine automatische Erkennung konfigurieren.

Einbrecher flieht jedenfalls wegen Alarmsirene und Videoüberwachung.
Foto: DarkMediaMotion/Shutterstock

4. Lässt sich die Kamera flexibel installieren?

Neben einer möglichst einfachen Installation ist auch die Flexibilität wichtig, etwa damit die Kamera in verwinkelte Ecken passt. Wo Stromversorgung vorhanden ist, braucht man sich über die Laufzeit keine Gedanken zu machen. Für sogenannte PoE-Kameras (Power over Ethernet) reicht ein Netzwerkkabel, das die Stromversorgung gleich mit übernimmt. Nicht ewig dagegen laufen Kameras, die mit integriertem Akku funktionieren, können aber an den „unmöglichsten“ Stellen angebracht werden. Sofern sie ihr Signal übers Internet senden. WLAN ist in den meisten Fällen Pflicht.

Wer in Sachen Strom und WLAN an Grenzen stößt, kann auch über „autarke“ Kameras nachdenken. Diese kann man etwa etwa für Baustellen, Parkplätze, Hütten und Ferienwohnungen, Wohnmobile und Wohnwagen, Wanderwege und Bootsanlegestellen, Ställe von Bauernhöfen, zur Beobachtung von Vögeln und Wildtieren und so weiter, einsetzen.

Die Kamera muss auf jeden Fall wetterfest sein.
Foto: Stanislav71/Shutterstock

5. Ist die Außenkamera wirklich wetterfest?

Wenn Wetterfestigkeit wegen eines Außeneinsatzes erwünscht ist: Preist ein Hersteller seine Kamera als „wasserdicht“ an, kann das in der Praxis unterschiedliches bedeuten. Der Kauf wird nur dann kein Reinfall, wenn der Schutzgrad mindestens mit dem Standard IP65 angegeben wird, besser noch mit IP66, das heißt: staubdicht und besonders wasserabweisend.

6. Wie gut ist das Bild der Videoüberwachung?

Kameras mit VGA-, PAL- oder SD-Auflösung sollte man vergessen: Diese Bildsysteme stammen nicht nur aus der TV-Steinzeit, sondern liefern auch vergleichsweise schlechte Bilder, die so wenig Auflösung bieten, dass man vielleicht Personen erkennt, aber nur mit Mühe Gesichter identifizieren kann. Selbst günstige Einsteigerlösungen kommen schon mit HD-Qualität daher, die aber mindestens Full-HD erreichen sollte. Besser noch: 4K, also vierfaches Full-HD. Damit werden Bilder so knackig scharf, dass damit auch die Narbe auf der Wange sichtbar wird, die sich der Dieb vielleicht beim letzten Einbruch zugezogen hat.

Die Bildqualität muss bei der Videoüberwachung auf jeden Fall stimmen.
Foto: New Africa/Shutterstock

7. Wie ist die Bildqualität in der Nacht?

Auch wenn die meisten Einbrüche tagsüber geschehen, so erscheinen ungebetene Gäste auch immer wieder nachts. Deshalb erhöht eine gute Nachtsichtfunktion den Schutz deutlich. Die Nacht wird damit fast zum Tage. Die erwähnte Narbe zu erkennen, ist vielleicht schwieriger, doch die Wahrscheinlichkeit, beim Durchstöbern der Täterdatenbank den Richtigen zu entdecken, ist nicht gerade klein.

8. Darf Videoüberwachung eingesetzt werden?

Eine Frage, die man sich grundsätzlich stellen sollte, denn spätestens seit Inkrafttreten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung gibt es strenge Regeln. Eigenes Eigentum darf zwar überwacht werden, fremdes oder öffentliches Eigentum dagegen darf auch ansatzweise nicht zu erkennen sein. Auch gehört zu den Pflichten ein deutlicher Hinweis (etwa durch Aufkleber, die vielen Kameras beiliegen), dass überhaupt Videoüberwachung auf dem Grundstück eingesetzt wird, da auf diese Weise in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird. Im Inneren von Haus und Wohnung ist die Videoüberwachung grundsätzlich erlaubt, sofern alle Gäste oder zeitweilig Beschäftigte Bescheid wissen.

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