Unterwegs
E-Scooter: Das sind die geltenden Regeln
Rechte und Pflichten im Straßenverkehr
2019 traten neue Bestimmungen in Kraft, die E-Scooter-Fahrer mit Radfahrern gleichstellen. Wir erklären die wichtigsten Punkte der aktuellen Regeln laut Straßenverkehrsordnung.
Lesedauer: 3 Minuten
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Wie Fahrräder
Der rechtliche Status von E-Scootern war lange Zeit unklar. Mit 1. Juni 2019 hatte dies aber ein Ende. Die elektronischen Fortbewegungsmittel wurden Fahrrädern rechtlich gleichgestellt. Das bedeutet, dass Sie mit dem E-Scooter die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten haben, wie mit dem Fahrrad. Gehsteige, Gehwege und Schutzwege (Zebrastreifen) sind damit für die Tretroller tabu. Ebenfalls verboten ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage und es gilt ein Alkohollimit von 0,8 Promille.
Korrekte Ausstattung
Der neue rechtliche Rahmen umfasst auch die Ausstattung des Geräts. Wirksame Bremsen und Rückstrahler bzw. Rückstrahlfolien sind Pflicht. Wer in der Nacht bzw. bei Dunkelheit unterwegs ist, muss auch dafür sorgen, dass funktionierende Vorder- und Rücklichter am E-Scooter angebracht sind.
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