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E-Bike, Pedelec, S-Pedelec & Co.

Das kleine 1x1 der E-Zweiräder

Die Angebotsvielfalt bei Fahrrädern mit Elektroantrieb ist riesig. Wir erklären den Unterschied zwischen den drei häufigsten Modellarten.

Das kleine 1x1 der E-Bikes
Foto: jk78/iStock

Was heißt das?

Kennen Sie den Unterschied zwischen Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs? Gerade bei E-Mobilität kann es schwierig sein, den Durchblick im Begriffsdschungel zu behalten. Grundsätzlich gilt: Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Es ist dieser Typ, der meistens gemeint ist, wenn man umgangssprachlich von einem E-Bike spricht.

Die korrekte Bezeichnung hängt von der Leistung ab.
Foto: Boarding1Now/iStock

Eine Frage der Leistung

Als E-Bikes werden genau genommen nur elektrisch angetriebenen Fahrräder ohne Tretunterstützung bezeichnet. E-Bikes und Pedelecs werden vor dem Gesetz gleichrangig mit „normalen“ Fahrrädern gesehen, falls der E-Motor eine Maximalleistung von 600 Watt nicht übersteigt und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h ist. Die Nenndauerleistung (= Leistung, die über einen Zeitraum von 30 Minuten dauerhaft abgegeben werden kann) darf bei Pedelecs 250 Watt betragen.

Fahren mit dem E-Bike.
Foto: Viktorcvetkovic/iStock

Recht & Gesetz

Bringt das Zweirad mehr Leistung bzw. fährt es schneller, gilt es rechtlich als Moped – und fällt unter die Führerschein- und Helmpflicht. In diesem Fall spricht man von einem S-Pedelec. Diese Elektrofahrräder unterstützen das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h und dürfen eine Nenndauerleistung von maximal 4 kW abliefern.

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