Unterwegs
E-Bike, Pedelec, S-Pedelec & Co.
Das kleine 1x1 der E-Zweiräder
Die Angebotsvielfalt bei Fahrrädern mit Elektroantrieb ist riesig. Wir erklären den Unterschied zwischen den drei häufigsten Modellarten.
![Das kleine 1x1 der E-Bikes Das kleine 1x1 der E-Bikes](/fileadmin/_processed_/b/6/csm_iStock-645974168_ecbd7be7bc.jpg)
TEILEN
Was heißt das?
Kennen Sie den Unterschied zwischen Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs? Gerade bei E-Mobilität kann es schwierig sein, den Durchblick im Begriffsdschungel zu behalten. Grundsätzlich gilt: Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Tretunterstützung. Es ist dieser Typ, der meistens gemeint ist, wenn man umgangssprachlich von einem E-Bike spricht.
![Die korrekte Bezeichnung hängt von der Leistung ab. Die korrekte Bezeichnung hängt von der Leistung ab.](/fileadmin/_processed_/7/c/csm_iStock-597232410_c207022fca.jpg)
Eine Frage der Leistung
Als E-Bikes werden genau genommen nur elektrisch angetriebenen Fahrräder ohne Tretunterstützung bezeichnet. E-Bikes und Pedelecs werden vor dem Gesetz gleichrangig mit „normalen“ Fahrrädern gesehen, falls der E-Motor eine Maximalleistung von 600 Watt nicht übersteigt und die Bauartgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h ist. Die Nenndauerleistung (= Leistung, die über einen Zeitraum von 30 Minuten dauerhaft abgegeben werden kann) darf bei Pedelecs 250 Watt betragen.
![Fahren mit dem E-Bike. Fahren mit dem E-Bike.](/fileadmin/_processed_/4/b/csm_E_Bike_fahren_Viktorcvetkovic_iStock-1141543454_64df32faab.jpg)
Recht & Gesetz
Bringt das Zweirad mehr Leistung bzw. fährt es schneller, gilt es rechtlich als Moped – und fällt unter die Führerschein- und Helmpflicht. In diesem Fall spricht man von einem S-Pedelec. Diese Elektrofahrräder unterstützen das Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h und dürfen eine Nenndauerleistung von maximal 4 kW abliefern.
TEILEN